




Awareness





Das Awareness-Konzept gilt ausnahmslos für alle Menschen, die ins Schenkhaus kommen, im Schenkhaus arbeiten oder sich freiwillig engagieren. Es dient dazu Gruppen und die Einzelnen so gut wie möglich vor jeder Form von Diskriminierung, Gewalt und Grenzverletzungen zu schützen. Das Schenkhaus soll für alle ein safer space sein. Mit dem Awareness-Konzept leisten wir aktiv einen Beitrag dazu, den ungleichen Machtverhältnissen, der Gewalt und Diskriminierung in unserer Gesellschaft im Rahmen des Schenkhauses entgegenzuwirken.
Wir, das Mitarbeitenden-Teams des Schenkhauses, haben uns Mühe gegeben, ein möglichst umfassendes Awareness-Konzept zu erstellen. Wir sind jedoch dankbar und offen für Anregung, Lob und Kritik.
Hast du Gewalt, Diskriminierung und/oder Grenzverletzungen erlebt, melde dich bei einem Team-Mitglied, sprich ein Team-Mitglied an, wenn du im Schenkhaus bist, oder geh bei Anlässen auf die gekennzeichneten/kommunizierten Awareness-Personen zu. Du kannst uns auch schreiben unter awareness@schenkhaus.ch. Bevorzugst Du es eine externe Person zu kontaktieren, kannst Du dich bei Bea Rüegg (+41 79 503 57 81; bearueegg@bluewin.ch) melden.
Nulltoleranz gegenüber
- Queerfeindlichkeit
- Transfeindlichkeit
- Rassismus
- Sexismus
- Diskriminierung

- Physischer, psychischer und sexueller Gewalt
- Ableismus
- Antisemitismus
- und alle weiteren Formen von Gewalt und Grenzüberschreitungen
Nur JA heisst JA. Berührungen jeglicher Art finden nur in beidseitiger Einvernehmlichkeit statt. Respektiert eure Grenzen, fragt nach Einvernehmen und gebt dem Gegenüber die Zeit, Zustimmung zu geben und akzeptiert die Grenzen der anderen Person.
Grenzen anderer zu achten, bedeutet auch, dass wir achtsam sind, wie wir mit und über andere Personen sprechen. Ungefragte und wertende Kommentare über das Aussehen und das Erscheinen anderer vermeiden wir.
Verwende eine genderneutrale Sprache, wenn du über Menschen sprichst, deren Pronomen du nicht kennst und vermute diese nicht einfach. Frag am besten nach Pronomen und stell dich selbst mit deinen Pronomen vor.
Die betroffene Person selbst hat die Macht zu definieren, wann für sie Diskriminierung, Gewalt oder eine Grenzverletzung stattgefunden hat. Das gilt es ernst zu nehmen und nicht in Frage zu stellen. Wir alle haben unterschiedliche Erfahrungen gemacht und haben unterschiedliche Grenzen. Den Erzählungen der betroffenen Personen wird Raum gegeben und diese werden ernst genommen. Die von der Person verwendeten Begriffe werden angenommen und nicht durch eigene Begriffe ersetzt. Wenn du entsprechende Rückmeldung bekommst, versuche diese anzunehmen und verzichte auf ein “ja, aber…”.

Im Hinblick auf die Definitionsmacht werten wir eine Grenzverletzung als solche, wenn diese von der betroffenen Person als Grenzverletzung eingeordnet wird. Wir akzeptieren das und stellen die Wahrnehmung dieser Person nicht in Frage. Im Weiteren bedeutet das, dass wir uns mit der betroffenen Person solidarisieren und uns für die Sicht und die Forderungen der betroffenen Person einsetzen. Wir stellen uns auf die Seite der Betroffenen, denn auch eine vermeintlich neutrale Haltung führt in den meisten Fällen dazu, dass die betroffene Person das Gefühl bekommt, sich rechtfertigen zu müssen.
Im Umgang mit der potenziellen Tatperson zeigen wir folgende Punkte auf und besprechen sie gemeinsam.
- Verhaltensweisen entgegen dem Awareness-Konzept werden nicht geduldet.
- Verstösse gegen das Awareness-Konzept werden Konsequenzen haben (diese aufzeigen). Das Schenkhaus nimmt von seinem Recht Gebrauch, eine Tatperson während eines Anlasses aus dem Schenkhaus zu verweisen. Das Team behält sich über den Anlass hinaus vor, ein Hausverbot auszusprechen.
- Konsequenzen gegenüber Tatpersonen werden in Absprache mit der betroffenen Person entschieden.
- Wir zeigen mögliche Folgen des Handelns für die Tatperson, aber auch für die betroffene Person auf.
- Wir hören zu, verteidigen aber nicht.
- Wir sind empathisch, setzen aber klare Grenzen.

- Im Austausch mit der Tatperson versuchen wir, Veränderungen anzuregen, um in die Reflexion zu kommen. Eine Reflexion und Einsicht heisst jedoch nicht, dass eine Tat nicht Konsequenzen haben kann.
- Wir zeigen unterschiedliche Lebensrealitäten auf, um so zu versuchen, Machtverhältnisse auszugleichen.
Handelt es sich bei einer Tatperson um ein Teammitglied greift das “Schutzkonzept Grenzverletzungen” der reformierten Kirchgemeinde Zürich:
https://www.zhref.ch/angebot/rat-und-hilfe/grenzverletzungen
Awarenessfälle werden diskret und respektvoll behandelt. (Wording: Tatperson und betroffene Person, nicht Täter:in und Opfer). Die Diskretion gilt in jedem Fall gegenüber der betroffenen Person. Gegenüber Tatpersonen gilt, dass strafrechtlich relevante Fälle als solche behandelt werden.
Wir zeigen beiden Parteien Unterstützungsangebote auf, z.B. Angebote für Betroffene von Gewalt.
Wir behandeln jeden Vorfall auch im Nachhinein diskret (Achtsamkeit).
Unsere persönlichen Meinungen zählen bei solchen Situationen nicht, nur die der betroffenen Personen (Definitionsmacht).
Wir nehmen alle Vorfälle ernst (Ernsthaftigkeit).
Wir treten/bleiben mit der betroffenen Person in Kontakt und fragen nach, ob sie noch weitere Unterstützung braucht, achten dabei aber auch auf unsere Grenzen. Wenn ja, oder wenn wir selbst an unsere Grenzen kommen, wird professionelle Unterstützung wie zB eine Opferberatungsstelle angeboten.